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Heizung - Wartung

Die Heizungswartung muss mindestens einmal jährlich durchgeführt
werden. Sie muss folgende Arbeiten umfassen:
- Reinigen der Kessel- bzw. Wärmetauscherflächen,
- Reinigen des Brenners
- Reinigen der zum Heizgerät gehörenden Abgaswege bis zum Schornstein
- Einstellen der Feuerungseinrichtung,
- Überprüfung der Verbrennungs- und Abgaswerte incl. Ausdruck eines
Messprotokolls
- Überprüfen der zentralen sicherungs- und regelungstechnischen Einrichtungen.
Der Wartungsvertrag bietet überdies noch einen Entstörservice bei dem keine
Lohnkosten anfallen, lediglich das verbrauchte Material wird in Rechnung
gestellt. Auch diese Serviceleistung kann Lohnkosten sparen helfen, z. B. bei
Störungen der Brenner oder Regelanlage an Wochenenden und Feiertagen.

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