Sanitär & Heizung Meisterbetrieb

 

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Heizung - Wartung

 Die Heizungswartung muss mindestens einmal jährlich durchgeführt werden. Sie muss folgende Arbeiten umfassen:

- Reinigen der Kessel- bzw. Wärmetauscherflächen,

- Reinigen des Brenners

- Reinigen der zum Heizgerät gehörenden Abgaswege bis zum Schornstein

- Einstellen der Feuerungseinrichtung,

- Überprüfung der Verbrennungs- und Abgaswerte incl. Ausdruck eines Messprotokolls

- Überprüfen der zentralen sicherungs- und regelungstechnischen Einrichtungen.

Der Wartungsvertrag bietet überdies noch einen Entstörservice bei dem keine Lohnkosten anfallen, lediglich das verbrauchte Material wird in Rechnung gestellt. Auch diese Serviceleistung kann Lohnkosten sparen helfen, z. B. bei Störungen der Brenner oder Regelanlage an Wochenenden und Feiertagen.

 

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Copyright © 2006 Peter Lietz Sanitär & Heizung Meisterbetrieb
Stand: 26. Mai 2006