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Sanitär & Heizung Meisterbetrieb
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Peter Lietz
Gültigkeit ab 01.05.2006Dieses Dokument ersetzt alle früheren Ausgaben.
I. Auftragsübernahme 1.
Für den Inhalt der Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien ist
ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung der Firma Peter Lietz
maßgebend. Unterbleibt im Einzelfall eine Auftragsbestätigung durch die Firma
Peter Lietz, so ist der schriftliche Auftrag des Bestellers maßgebend. Bei
lediglich mündlichen, telefonisch oder telegrafisch aufgegebenen Bestellungen
trägt der Besteller allein die Gefahr und die Kosten etwa entstehender
fehlerhafter Verfügungen. 2. Die Bearbeitung eines Auftrages nimmt bei Firma Peter Lietz aus technischen und organisatorischen Gründen einige Zeit in Anspruch. Der Besteller ist 4 Wochen an den erteilten Auftrag gebunden. 3. Die Versagung etwa erforderlicher behördlicher oder privater Genehmigungen sowie von Subventionen betrifft allein den Besteller, der daraus keine Rechte gegen die Firma Peter Lietz herleiten kann. 4. Änderungen sind schriftlich innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung möglich. Danach wird die Bestellung bei dem Hersteller ausgelöst. 5. Wir montieren auf Anfrage. 6. Schäden, die aus einer Montageleistung des Subunternehmers resultieren, sind auch über den Subunternehmer geltend zu machen. II. Preis 1. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr erteilt der Besteller den Auftrag aufgrund der jeweils gültigen Preisliste des Lieferwerkes und akzeptiert, dass die Auftragsbestätigung der Firma Peter Lietz unter dem Vorbehalt erstellt wird, dass die jeweils am Tage der Auslieferung gültigen Listenpreise maßgebend sind. 2. Besitzt der Besteller keine Kaufmannseigenschaft, so sind Angebote der Firma Peter Lietz für diesen freibleibend bis zur schriftlichen Bestätigung des Auftrages durch das Lieferwerk. Die Preise sind auf der Basis der zurzeit gültigen Löhne, Rohstoffpreise und Transportkosten errechnet. Die Preise gelten 4 Monate nach Vertragsabschluss, so ist eine Preiserhöhung im Rahmen der veränderten Umstände statthaft, wenn sich nach Vertragsabschluss Löhne, Rohstoffpreise oder Transportkosten für das Lieferwerk unvorhersehbar ändern. III. Liefertermin - Abnahme - Aufmass 1. Liefertermine sind für das Lieferwerk nur verbindlich, wenn sie für einen bestimmten Tag oder Zeitabschnitt schriftlich in der Auftragsbestätigung festgelegt sind. 2. Die Lieferung erfolgt per Lkw des Lieferwerkes. Bei der Anlieferung muss durch sie gewährleistet sein, dass die Ware angenommen und abgeladen wird. Wir liefern auf die Baustelle, nicht an die einzelnen Positionen. Wenn Sie die Ware nicht ordnungsgemäß entgegennehmen, sind wir berechtigt gegen Berechnung neu anzuliefern. Ist es Ihnen nicht möglich die Ware persönlich abzuladen oder entgegenzunehmen müssen Sie für Ersatz sorgen. 3. Die Liefertermine werden unter dem Vorbehalt der Lieferung durch den Hersteller zugesagt. Bei Störungen in diesem Bereich, sowie bei Streiks, Aussperrungen, höherer Gewalt und allen sonstigen, nicht vom Lieferwerk zu vertretenden Herstellungs- und Lieferstörungen verlängert sich die Lieferfrist um den Zeltraum, der nicht zu vertretenden Leistungsstörung. 4. Tritt eine vom Lieferwerk zu vertretende Überschreitung des Lieferzeitpunkts ein, so hat der Besteller dem Lieferwerk eine Nachfrist von mindestens 1 Monat zu setzen. Nach Ablauf der Nachfrist kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz wird jedoch auf den unmittelbaren Schaden und auf maximal 10% der Auftragssumme begrenzt. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist ausgeschlossen, es sei denn dem Lieferwerk ist mindestens grobe Fahrlässigkeit vorwerfbar. 5. Das Lieferwerk kann Teillieferungen vornehmen. 6. Die Auslieferung der Bestellung übernimmt das Lieferwerk frei Ankunft Händlerlager oder Baustelle. In letzterem Fall trägt das Lieferwerk die Haftung jedoch lediglich bis zur Abzweigung vom öffentlichen Verkehrsweg. 7. Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferten Elemente bei Ankunft auf evtl. Lieferschäden und sichtbare Mängel zu überprüfen. Die Lieferung gilt als abgenommen, wenn der Besteller nicht binnen einer Ausschlussfrist von acht Tagen Mängelrügen erhebt oder Lieferschäden anzeigt. IV. Widerrufsrecht und Rückgaberecht Beginn der Widerrufsbelehrung bzw. Rückgabebelehrung: 1. Als Verbraucher im Sinne von
§ 13 BGB steht Ihnen bei der Bestellung von Kleinteilen oder Ersatzteilen ein
Widerrufsrecht zu, in allen anderen Fällen steht Ihnen ein Rückgaberecht zu.
Kleinteile im Sinne dieser Vorschrift sind solche, die einen Einzelverkaufspreis
von 40,- Euro nicht überschreiten. In der Auftragsbestätigung zu jeder Klein-
oder Ersatzteilbestellung werden Sie zudem darauf hingewiesen, dass Sie ein
Widerrufsrecht haben. VI. Bezahlung / Lieferung Zur Bezahlung stehen Ihnen 2 Möglichkeiten zur Wahl. 1. Abwicklung der Zahlung über iloxx SAFETRADE: So funktioniert iloxx SAFETRADE Der Käufer übergibt den Kaufbetrag für einen Artikel in die Obhut von iloxx als unabhängige dritte Partei. Das Geld wird erst dann an den Verkäufer weitergeleitet, wenn die vorher zwischen Käufer und Verkäufer gemeinsam vereinbarten Bedingungen erfüllt sind. Vor dem Start des
Treuhandservice müssen sich Verkäufer und Käufer über die Nutzung von iloxx
SAFETRADE einig sein. Sowohl der Käufer, als auch der Verkäufer können die Treuhandabwicklung starten.
Was Sie sonst noch wissen sollten:
2. Abwicklung der Zahlung direkt über die Firma Peter Lietz.
Gerichtsstand ist Köln
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